ABC Arntz

Arbeitssicherheit

Wir schützen Ihre Mitarbeiter!

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Jeder Betrieb muss nach dem Gesetz eine Sicherheitsfachkraft vorweisen können, auch Betriebe mit nur einem Beschäftigten!

CE Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

Ziel ist es nach der Verordnung EWG Nr.339/93 ein konformes Erzeugnis zu erstellen. EU-Konform bedeutet: Das Produkt erfüllt nachweislich alle Sicherheitsanforderungen, die in einschlägigen EU-Richtlinien gefordert werden. Das gilt nicht nur für Erzeugnisse die vertrieben werden, sondern auch für Erzeugnisse die im eigenen Betrieb genutzt werden.
1. Wir überprüfen die Anforderungen die an das Erzeugnis gestellt werden (Welche Normen eigehalten werden müssen)
2. Wir führen eine Risikobetreuung des Erzeugnisses durch
3. Wir prüfen ob die geforderten Dokumente alle vorhanden sind (Betreuung bei der Erstellung fehlender Dokumente)
4. Wir erstellen für Sie eine CE-Konformitätserklärung

Erstellung von Arbeitsplatzanalysen

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet eine Arbeitsplatzanalyse nach ArbSchG §5 un §6 durchzuführen und zu dokumentieren.
Wir erstellen für Sie die Arbeitsplatzanalysen. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Maßnahmen aus den Arbeitsplatzanalysen. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung neuer Arbeitsplätze.

Wir erstellen für Sie sämtliche erforderlichen Betriebsanweisungen im Betrieb.